Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gerlach Fitnessanlagen GbR (Stand: Oktober 2022) 

1. VERTRAGSSCHLUSS 1.1. Geltung der AGB. 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Gerlach Fitnessanlagen GbR mit ihren Mitgliedern. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit der Gerlach Fitnessanlagen GbR abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung des von der Fitnessanlagen GbR betriebenen Fitnessstudios nach Maßgabe der Vereinbarung zur Nutzung berechtigt sind.  

1.2. Vertragsschluss im Studio. Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt im Studio durch Unterschrift des Mitglieds zustande. Die Gerlach Fitnessanlagen GbR ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss  in Textform zu widerrufen, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund gegeben ist; ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, wenn ein zuvor bestehender Mitgliedvertrag des Mitglieds wegen eines Zahlungsverzuges oder einer anderen Vertragsverletzung des Mitgliedes gekündigt wurde.  

1.3. Online-Vertragsschluss. Beim Online-Vertragsschluss über die Webseite stellt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch Bestätigung per E-Mail. Die Gerlach Fitnessanlagen GbR speichert den Vertragstext und sendet die Vertragsdokumente per E-Mail dem Mitglied zu. Die Gerlach Fitnessanlagen GbR ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss in Textform zu widerrufen, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund gegeben ist; ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, wenn ein zuvor bestehender Mitgliedvertrag des Mitglieds aufgrund eines Zahlungsverzuges oder einer anderen Vertragsverletzung des Mitglieds durch Gerlach Fitnessanlagen GbR gekündigt wurde. Für das Mitglied gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches es bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wird.  

1.4. Zutrittsmedium. Das Mitglied erhält im Studio bei Vertragsabschluss bzw. beim Online-Vertragsschluss beim ersten Studiobesuch ein Zutrittsmedium, das ihm die Nutzung des Studios ermöglicht. Die Übergabe begründet im Falle des Widerrufs des Vertrages keinen Anspruch auf Nutzung der Studios.
  
1.5. Besonderheiten. Jugendliche Personen vor Vollendung des 15. Lebensjahres können nicht Mitglied werden. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden. Sportjugenförder-Abos werden spätestens mit Vollendung des 21. Lebensjahres, sonst zum Ende der Ausbildung/Studium in eine Vollmitgliedschaft gewandelt. Die Laufzeit ist ab diesem Zeitpunkt 12 Monate.  



2. NUTZUNG DES STUDIOS

2.1. Umfang der Studionutzung. Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung Zutritt zum Studio und ist berechtigt, dieses während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen. Eine Beratung/Betreuung findet nur zu den Kernzeiten, in denen der Club mit Personal besetzt ist, statt.  

2.2. Kein Anbieten von gewerblichen Dienstleistungen. Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Dienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.  

2.3. Zutritt nur mit Zutrittsmedium. Durch das entsprechende Medium erhält das Mitglied Zutritt in das Studio. Ohne Mitnahme des Mediums ist der Zutritt in das Studio nicht möglich.  

2.4. Hausordnung. Die Gerlach Fitnessanlagen GbR ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Das Mitglied ist sich bewusst und akzeptiert, dass Teile des Clubs zeitweise oder permanent videoüberwacht werden. Die Aufzeichnungen werden cloudbasiert gespeichert und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben gelöscht.  

2.5. Weisungsberechtigung. Das anwesende Personal sowie der Sicherheitsdienst ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten. 

2.6. Zusatzleistungen. Im vereinbarten Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der Studionutzung nur enthalten, soweit dies in sonstiger Weise ausdrücklich vereinbart wurde. 


3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS 

3.1. Umgang mit dem Zutrittsmedium. Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung des Mediums zu sorgen. Einen Verlust hat das Mitglied unverzüglich im Studio oder per Telefon zu melden. Nach Meldung des Verlusts werden die Funktionen des Mediums gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte) befreit.  

3.2. Pfand für die Ausstellung und Nutzung / Ersatz Für die Ausstellung des Zutrittsmediums. Bei Vertragsschluss wird das vereinbarte Pfand fällig. Für die Neuausstellung bei einem durch das Mitglied verschuldeten Verlust oder eine durch das Mitglied verschuldete Beschädigung wird ein erneutes Pfand fällig.  

3.3. Gebühr bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen. Soweit zwischen den Parteien vereinbart, hat das Mitglied eine regelmäßig wiederkehrende Trainings- und Servicepauschale in der vereinbarten Höhe zu leisten.  

3.4. Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Mitgliedsdaten 
3.4.1. Das Mitglied ist verpflichtet, der Gerlach Fitnessanlagen GbR bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von der Gerlach Fitnessanlagen GbR (z.B. Mahnungen, Kündigung, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen etc.) elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können. 
3.4.2. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc. unverzüglich mitzuteilen. 

3.5. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft / Verbot der Weitergabe des Zutrittsmediums / Identitätskontrolle. Die Mitgliedschaft ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, das Zutrittsmedium ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Der Einlass von anderen Personen ist nicht erlaubt und kann mit einer Strafe von 300.- € belegt werden, strafrechtliche Verfolgung vorbehalten. Um sicherzustellen, dass das Zutrittsmedium nur vom Mitglied persönlich genutzt wird, stellt das Mitglied ein Foto von sich zur Verfügung, welches gespeichert wird. Sollte das Mitglied kein Foto zur Verfügung stellen, behält sich die Gerlach Fitnessanlagen GbR vor, die Identität des Mitglieds vor dessen Zutritt zum Studio durch eine Lichtbildausweiskontrolle zu überprüfen.  

3.6. Konsumverbote / verbotene Gegenstände. Es ist dem Mitglied untersagt, im Studio zu rauchen sowie Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke in das Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. 

 
4. BEITRÄGE 

4.1. Fälligkeit der Beiträge  
4.1.1. Ist im Vertrag ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird dieser zum entsprechend Datum fällig. 
4.1.2. Sind wiederkehrende Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils im Voraus zum jeweiligen Datum für den jeweiligen Zeitraum fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Pfand für das Zutrittsmedium wird mit dem ersten Beitrag fällig.
4.1.3 Ist zwischen Parteien eine wiederkehrende Trainings- und Servicepauschale vereinbart, wird diese, soweit nichts anderes bestimmt ist, zum entsprechendem Datum fällig, danach jeweils im entsprechenden Zyklus. 

4.2. Preisanpassungsrecht 4.2.1 Sind wiederkehrende Beiträge vereinbart, ist die Gerlach Fitnessanlagen GbR berechtigt, den Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Die Gerlach Fitnessanlagen GbR wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang mit dem nächsten Beitrag wirksam. 
4.2.2 Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der monatliche Beitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein. 

4.3. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren  Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird der Gerlach Fitnessanlagen GbR hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.  

4.4. Zahlungsverzug  4.4.1. Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält die Gerlach Fitnessanlagen GbR sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten sowie Bankgebühren. 
4.4.2. Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist die Gerlach Fitnessanlagen GbR berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist die Gerlach Fitnessanlagen GbR berechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. 



5. VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG 

5.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung. Der Vertrag hat zunächst die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit. Soweit nichts anders vereinbart, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um angegebene Verlängerungszeit, wenn der Vertrag nicht vom Mitglied oder von der Gerlach Fitnessanlagen GbR vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Für die Kündigung gilt die angebende Kündigungsfrist. 

5.2. Stilllegung des Vertrages 5.2.1. Das Mitglied kann seinen Vertrag nur stilllegen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. 5.2.2. Die beabsichtigte Stilllegung ist mindestens 14 Werktage vor dem Beginn der Stilllegung durch das Mitglied gemäß Ziffer 5.4. dieser AGB bekannt zu geben. Die kürzeste Stilllegungszeit beträgt 14 Tage. 
5.2.3. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum fälligen monatlichen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen nicht in Anspruch nehmen. Pro Stilllegung wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 3.70€ fällig, welche per Sepa-Lastschrift eingezogen wird. Die Fälligkeit einer vereinbarten wiederkehrenden Trainings- und Servicepauschale wird durch die Stilllegung nicht berührt. Im Falle einer Stilllegung verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Stilllegung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt.
5.2.4. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder die Gerlach Fitnessanlagen GbR zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist. 

5.3. Recht zur außerordentlichen Kündigung. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.  

5.4. Erklärung der Kündigung oder Anzeige der Stilllegung durch das Mitglied  5.4.1. Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer zu erklären bzw. anzuzeigen. 



6. HAFTUNG  Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Gerlach Fitnessanlagen GbR nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen der Gerlach Fitnessanlagen GbR. Für das Training außerhalb der Kernzeiten (keine Betreuung durch Personal), gelten die Vereinbarungen der Haftungsausschluss- Erklärung.  


7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 

7.1. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Die Gerlach Fitnessanlagen GbR ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.  

7.2. Änderungen dieser AGB. Die Gerlach Fitnessanlagen GbR ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Die Gerlach Fitnessanlagen GbR wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach in Kenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.  

7.3. Aufrechnungsverbot. Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die Gerlach Fitnessanlagen GbR aufrechnen. Die Möglichkeit zur Aufrechnung mit etwaigen Ansprüchen des Mitglieds gegen die Gerlach Fitnessanlagen GbR auf Rückgewähr von geleisteten Zahlungen nach Ausübung eines bestehenden Widerrufsrechts bleibt unberührt.  

7.4. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.  

7.5. Vertragssprache. Vertragssprache ist deutsch